Rothaus FIS Start
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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Das Organisationskomitee zur Durchführung von Ski-und Sportveranstaltungen e. V. (im Folgenden OK Hinterzarten genannt) bietet im Internet Gewinnspiele und Aktionen an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und Aktionen und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und Aktionen des OK zur Durchführung von Ski-und Sportveranstaltungen e. V. , Rathausstr. 12 , 79856 Hinterzarten.

Mit der Teilnahme an einem vom OK Hinterzarten veranstalteten Gewinnspiel oder einer Aktion erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. Das OK Hinterzarten behält sich vor für einzelne Gewinnspiele und Aktionen separate Teilnahmebedingungen vorzusehen.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 16 Jahre, die in Deutschland wohnhaft sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Helfer, Mitarbeiter und Berater des OK Hinterzarten und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für den etwaigen Kooperationspartner. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der Deutschen Ski Verbandes und deren Angehörige.

Die Teilnehmer räumen dem OK Hinterzarten ausdrücklich und unwiderruflich das Recht ein, etwaige im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel oder der Aktion eingereichte und/oder aufgezeichnete Wortbeiträge oder Videobeiträge jedweder Art sowie alle im Rahmen des Gewinnspiels eingereichten schriftlichen Unterlagen, Fotomaterial, Videomaterial und/oder Textmanuskripte räumlich und zeitlich unbegrenzt auch nach Beendigung des Gewinnspiels unter Namensnennung und/oder Veröffentlichung des überlassenen Fotomaterials zu verwenden, zu veröffentlichen, im Internet zu präsentieren sowie für werbliche Zwecke einzusetzen.

Gewinnspiele, die auf dem offiziellen Facebook-Profil des OK Hinterzarten (im Folgenden Skispringen Hinterzarten genannt) durchgeführt werden, stehen in keiner Verbindung zu Facebook und werden auch in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Der jeweilige Gewinn wird auf dem Skispringen Hinterzarten Facebook-Profil sowie in einem Schreiben an den Gewinner konkret beschrieben. Nebenleistungen, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit das OK Hinterzarten keine Haftung übernimmt.

Die Gewinner eines Gewinnspiels, das auf dem offiziellen Facebook-Profil des OK Hinterzarten durchgeführt wurde, müssen sich zum Erhalt des Gewinns per Facebook-Nachricht beim OK Hinterzarten melden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe seines Gewinns, entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos und es wird ein neuer Gewinner ausgelost.

Gewinnspiele, die auf dem offiziellen Instagram-Profil des OK Hinterzarten (im Folgenden skispringen_hinterzarten genannt) durchgeführt werden, stehen in keiner Verbindung zu Instagram und werden auch in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Der jeweilige Gewinn wird auf dem skispringen_hinterzarten Instagram-Profil sowie in einem Schreiben an den Gewinner konkret beschrieben. Nebenleistungen, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit das OK Hinterzarten keine Haftung übernimmt.

Die Gewinner eines Gewinnspiels, das auf dem offiziellen Instagram-Profil des OK Hinterzarten durchgeführt wurde, müssen sich zum Erhalt des Gewinns per Instagram-Nachricht beim OK Hinterzarten melden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe seines Gewinns, entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos und es wird ein neuer Gewinner ausgelost.

Ist der Gewinn beim OK Hinterzarten vor Ort abzuholen, so muss dieser am Veranstaltungstag bis spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn durch den Gewinner selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht rechtzeitig, entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.

Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich später herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand oder während des Gewinnspiels entfallen ist. Insbesondere entfällt der Anspruch auf den Gewinn, wenn ein Teilnehmer das Gewinnspiel und/oder die dem Gewinnspiel zugrunde liegenden Spielapplikationen manipuliert hat, sich unter mehreren Email-Adressen für das Spiel angemeldet hat oder in sonstiger Art und Weise aktiv in den Spielablauf eingegriffen oder dies versucht hat, um seine Gewinnchance zu erhöhen.

Bei Mitwirken einer Jury erkennt der Teilnehmer rechtsverbindlich das Urteil der Jury an, dessen Entscheidung und Bewertung unanfechtbar ist. Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Übertragung von Nutzungsrechten erhält der Teilnehmer keine Vergütung und keinen Aufwendungsersatz. Bei Sponsor-Gewinnspielen übernimmt das OK Hinterzarten keine Haftung für den ausgelobten Gewinn. Eine Vertragsbeziehung kommt ausschließlich mit dem Sponsor zu Stande. Gleichfalls ist das OK Hinterzarten von jeglicher Haftung befreit, wenn ein Sponsor zahlungsunfähig wird.

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und die Gewinnauszahlung ausgeschlossen.